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  • Mindestlohn im Elektrohandwerk nun amtlich


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  • Allgemeinverbindlicherklärung veröffentlicht

    Jetzt ist es amtlich: Für die Beschäftigten in den Elektrohandwerken gelten ab Januar 2011 neue Mindestlöhne. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 14. Dezember 2010, die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrags für die Elektrohandwerke im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Damit treten die im März dieses Jahres zwischen den Tarifvertragsparteien – dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der IG Metall – ausgehandelten neuen Mindestlöhne ab 1. Januar 2011 in Kraft. Die AVE gilt zunächst bis Ende 2013. Die neuen Tarife betreffen in erster Linie Elektrotechniker, die bei der Montage außerhalb des Betriebs arbeiten. Diese machen etwa zwei Drittel der insgesamt 317.000 Beschäftigten in den elektrohandwerklichen Betrieben aus.

    Wettbewerbsdruck

    Nachdem das Bundeskabinett Ende November der AVE zustimmte, stand einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger nichts mehr im Wege. Damit ist auch die mehrmonatige Phase der Unsicherheit über das Wirksamwerden der beantragten AVE überwunden. Gerade die baunahen E-Handwerke rechnen ab Mai 2011 mit einem erhöhten Wettbewerbsdruck durch Beschäftigte aus den osteuropäischen EU-Beitrittsländern, da am 30. April 2011 die Schranke für die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch in Deutschland fällt.

    Mindestentgelt-Stufen

    Die AVE erfasst die Mindestentgelt-Stufen bis einschließlich 2013. Laut Tarifvertrag beträgt das Mindestentgelt ab 1. Januar 2011 9,70 Euro, ab Januar 2012 9,80 Euro und von Januar bis Dezember 2013 9,90 Euro. In den ostdeutschen Bundesländern einschließlich Berlin beträgt der Mindestentgelt-Stundenlohn ab 2011 8,40 Euro, ab 2012 8,65 und von Januar bis Dezember 2013 8,85 Euro. Ein Tarifvertrag über Mindestentgelte in den Elektrohandwerken war zuletzt im Jahre 2007 abgeschlossen und für allgemeinverbindlich erklärt worden; er läuft Ende 2010 aus.
    Quelle: IGZ