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  • Arbeitgeber darf Weihnachtsgeld bei langer
    Krankheit streichen


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  • Ein Arbeitgeber kann das Weihnachtgeld bis auf Null kürzen, wenn der Arbeitnehmer lange krank war. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 6 Sa 723/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Die Arbeitnehmerin war in einer Praxis als Arzthelferin beschäftigt. Drei Jahre lang hatte sie Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsbruttogehalts erhalten. Als sie im Jahr darauf von Juni bis Dezember krank war, bekam sie kein Weihnachtsgeld und klagte dagegen.

    Im Arbeitsvertrag hieß es dazu: «Die etwaige Zahlung von Gratifikationen, Prämien oder sonstigen Sondervergütungen erfolgt freiwillig und unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.» Die Richter sprachen der Klägerin daher ihren Anspruch auf Weihnachtsgeld ab, auch in der zweiten Instanz. Der Arbeitgeber dürfe die Höhe der Auszahlung davon abhängig machen, wie lange die Frau tatsächlich gearbeitet habe. Er habe die rechtliche Möglichkeit genutzt, eine solche Gratifikation zu kürzen.

    Quelle: dpa