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  • Vorschriften zum Arbeitsschutz gelten für alle
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  • Die Vorschriften zur Arbeitssicherheit gelten grundsätzlich für alle in Deutschland tätigen Unternehmen. Egal, ob es um Erste Hilfe, arbeitsmedizinische Vorsorge oder die Beleuchtung auf Baustellen geht: Die rechtlichen Vorgaben sind verpflichtend, auch für ausländische Firmen und Subunternehmen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) in Berlin hin. Jeder Unternehmer müsse seine Mitarbeiter außerdem betriebsärztlich betreuen lassen.

    Auf jeder Baustelle muss es darüber hinaus einen Ansprechpartner geben, der deutsch spricht und den Beschäftigten die Regeln des Arbeitsschutzes vermitteln kann. Besteht Gefahr für Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmer, haben die Aufsichtspersonen der Baugenossenschaft das Recht, entsprechende Anordnungen zu treffen. Notfalls könnten sie eine Baustelle auch stilllegen.

    Bei vielen Firmen, die mit den Gepflogenheiten in Deutschland nicht vertraut sind, sei das Verständnis für die Arbeitsschutzregelungen nicht immer vorhanden, so die BG Bau. Die Baubranche habe jedoch das höchste Unfallrisiko aller Branchen in Deutschland: Ein Viertel aller tödlichen Arbeitsunfälle passiert auf Baustellen. Die Berufsgenossenschaft berät daher bei Bedarf Unternehmen zum Thema Arbeitssicherheit, auch für solche Fälle, bei denen ausländische Subunternehmen eingesetzt werden.

    Quelle:dpa