Leiharbeitnehmer können Fahrtkosten zum Einsatzbetrieb steuerlich absetzen
Leiharbeiter oder outgesourcte Arbeitnehmer können die täglichen Fahrten zum Auftraggeber geltend machen. Denn im steuerrechtlichen Sinne verrichten sie ihre Tätigkeit nicht im Betrieb des eigenen Arbeitgebers, sondern bei dessen Kunden oder Auftraggebern. Dies erläutert der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin. Und dafür dürfe einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: VI R 21/08) zufolge die Dienstreisepauschale angesetzt werden. Pro gefahrenem Kilometer dürften Steuerzahler 30 Cent abziehen.
(Quelle: Waltroper Zeitung)

