Berlin (AFP) – 280.000 Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen könnten Anspruch auf mehr Lohn haben. Wie das Arbeitsgericht Berlin entschied, sind Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) unwirksam. Die Gemeinschaft sei nicht tariffähig, erklärte das Gericht zur Begründung. Wird das Urteil rechtskräftig, könnten nach Schätzung der Gewerkschaft Verdi 40 Prozent der bundesweit 700.000 Zeitarbeitbeschäftigten rückwirkend mehr Lohn verlangen, und auch die Sozialversicherungsträger bekämen einen entsprechenden Nachschlag.
Die Gewerkschaft Verdi sowie Berlins Arbeitssenatorin Heidi Knake-Werner (Linke) begrüßten die Entscheidung. Die CGZP habe “Gefälligkeitstarifverträge” abgeschlossen, die es ermöglicht hätten, Leiharbeitnehmer schlechter zu bezahlen als die Stammbelegschaft.
Eine seit 2003 gültige gesetzliche Vorschrift besagt, dass Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn bekommen müssen wie vergleichbare Mitarbeiter im ausleihenden Betrieb. Ein abweichender Lohn ist allerdings möglich, wenn er sich auf einen Tarifvertrag stützt.
Die CGZP hat unter anderem in Berlin solche Tarifverträge mit Zeitarbeitsfirmen abgeschlossen. Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi sehen sie besonders niedrige Eingangslöhne vor, so dass die Beschäftigte faktisch nie auf einen angemessenen Stundenlohn kämen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen Tarifparteien eine ausreichende Durchsetzungsfähigkeit besitzen, um gültige Tarifverträge abschließen zu können. Nach einem Grundsatzurteil von 2006 kann neben der Organisationsstärke auch die Zahl der abgeschlossenen Tarifverträge ein Hinweis auf die geforderte Durchsetzungskraft sein.
Das Arbeitsgericht Berlin sprach nun der CGZP die Tariffähigkeit ab. Organisation und Mitgliederzahlen seien unzureichend. Die Zahl der abgeschlossenen Tarifverträge könne im Bereich der Zeitarbeit nicht als Beleg für die “Sozialmächtigkeit” herhalten, da angesichts des Interesses der Arbeitgeber an einem derartigen Tarifvertrag die Arbeitnehmer gar keinen Druck aus diese ausüben müssten. Hier sei es die Arbeitgeberseite, die einen Tarifvertrag wünsche, um dem Equal-Pay-Gebot entgehen zu können.
Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi gibt es bundesweit 700.000 Arbeitnehmer in der Zeitarbeitsbranche. Davon unterlägen 60 Prozent dem Tarif einer DGB-Gewerkschaft und 40 Prozent einem Tarif der CGZP.
Quelle: TLZ

