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  • Zehn Wahrheiten über Zeitarbeit

    1. Hinter Zeitarbeit stehen ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
    2. Rund 70 Prozent der Arbeitsverträge sind unbefristet, also „fest“ – mehr als im gesamten Arbeitsmarkt, wo nur 60 Prozent unbefristet sind.
    3. Zeitarbeit unterliegt vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht. So gibt es etwa kein spezielles Kündigungsrecht nur für die Zeitarbeitsbranche.
    4. Die Bezahlung von Zeitarbeitnehmern basiert zu 100 Prozent auf eigenen Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche – in der Regel abgeschlossen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Die Tarifbindung ist so hoch wie in keiner zweiten Branche in Deutschland.
    5. Zeitarbeitnehmer erhalten einen festen Lohn auf der Basis einer vereinbarten Arbeitszeit – auch bei Nichteinsatz im Kundenunternehmen. Alles andere ist rechtswidrig.
    6. Zeitarbeit steht für die gesamte Fülle des Arbeitslebens: Hilfsarbeiter, Schlosser, Buchhalter, Ingenieure oder IT-Experten.
    7. Diese Vielfalt spiegelt sich auch in der Bezahlung wieder: Das niedrigste BZA-Einstiegsgehalt für Ungelernte liegt bei 6,42 pro Stunde (Entgeltgruppe 1/Ost), begehrte Controller können 75.000 Euro im Jahr und mehr verdienen.
    8. Zeitarbeit holt die Leute raus aus der Arbeitslosigkeit: 65 Prozent der Zeitarbeitnehmer waren vorher ohne Arbeit.
    9. Zeitarbeit ist ein Sprungbrett in den „konventionellen“ Arbeitsmarkt: 25 Prozent aller Zeitarbeitnehmer werden vom Kundenunternehmen übernommen, weitere 20 Prozent werden von einer anderen Firma beschäftigt.
    10. Zeitarbeit verdrängt keine Stammbelegschaft. Nur 1,6 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland sind Zeitarbeitnehmer – der Anteil der Zeitarbeit am gesamten Arbeitsmarkt ist also gering.

    Quelle: 17.03.2009 bza //