Zehn Wahrheiten über Zeitarbeit
- Hinter Zeitarbeit stehen ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
- Rund 70 Prozent der Arbeitsverträge sind unbefristet, also „fest“ – mehr als im gesamten Arbeitsmarkt, wo nur 60 Prozent unbefristet sind.
- Zeitarbeit unterliegt vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht. So gibt es etwa kein spezielles Kündigungsrecht nur für die Zeitarbeitsbranche.
- Die Bezahlung von Zeitarbeitnehmern basiert zu 100 Prozent auf eigenen Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche – in der Regel abgeschlossen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Die Tarifbindung ist so hoch wie in keiner zweiten Branche in Deutschland.
- Zeitarbeitnehmer erhalten einen festen Lohn auf der Basis einer vereinbarten Arbeitszeit – auch bei Nichteinsatz im Kundenunternehmen. Alles andere ist rechtswidrig.
- Zeitarbeit steht für die gesamte Fülle des Arbeitslebens: Hilfsarbeiter, Schlosser, Buchhalter, Ingenieure oder IT-Experten.
- Diese Vielfalt spiegelt sich auch in der Bezahlung wieder: Das niedrigste BZA-Einstiegsgehalt für Ungelernte liegt bei 6,42 pro Stunde (Entgeltgruppe 1/Ost), begehrte Controller können 75.000 Euro im Jahr und mehr verdienen.
- Zeitarbeit holt die Leute raus aus der Arbeitslosigkeit: 65 Prozent der Zeitarbeitnehmer waren vorher ohne Arbeit.
- Zeitarbeit ist ein Sprungbrett in den „konventionellen“ Arbeitsmarkt: 25 Prozent aller Zeitarbeitnehmer werden vom Kundenunternehmen übernommen, weitere 20 Prozent werden von einer anderen Firma beschäftigt.
- Zeitarbeit verdrängt keine Stammbelegschaft. Nur 1,6 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland sind Zeitarbeitnehmer – der Anteil der Zeitarbeit am gesamten Arbeitsmarkt ist also gering.
Quelle: 17.03.2009 bza //

